Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz
Sichere Stelle für Hinweise von Beschäftigten des Ev. Kirchenkreises Hamm
In Einklang mit den Regularien des Hinweisgeberschutzgesetzes hat sich der Ev. Kirchenkreis Hamm der Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) angeschlossen. Diese nimmt Meldungen von hinweisgebenden Personen entgegen, prüft sie und informiert dem Gesetz gemäß über den Fortgang des Prozesses.